Die laufenden Änderungen der COVID-19 Verordnungen stellen uns alle weiterhin vor große Herausforderungen. Zu diesem Zweck wollen wir hier die aktuellste Fassung der COVID-19 Maßnahmen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlichen. Weiterhin sind leider alle Veranstaltungen, ausgenommen Vorarlberg, untersagt. Aktuellere Version verfügbar! Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, Fassung vom 16.03.2021 Gesonderte Maßnahmen für Vorarlberg 4. …
COVID-19 Präventionskonzept
Die laufenden Änderungen der COVID-19 Verordnungen stellen uns alle vor große Herausforderungen. Was unersetzlich ist, sind tagesaktuelle Informationen zu den Vorschriften des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, um sie in Ihre Veranstaltung einarbeiten zu können. Aktuell sind alle Veranstaltungen untersagt. Mit den ersten Öffnungsschritten wird ein Veranstalten wieder möglich sein und das COVID-19 Präventionskonzept Teil der Sicherheitsvorgaben bleiben. Es ist …
COVID-19 Maßnahmenverordnung
Update 23.10.2020 Aufgrund der neuerlichen Änderungen der COVID-19 Maßnahmenverordnung, treten ab Sonntag wieder neue Maßnahmen in Kraft. Veranstaltungen sind aber weiterhin möglich. Aktuellere Version verfügbar! Aktuell sind die Abstände zwischen den einzelnen Änderungen leider kürzer als die Genehmigungsphasen für Großveranstaltungen beim Magistrat oder der Bezirksverwaltungsbehörde. Dazu kann jedes Bundesland oder Bezirk noch eigene restriktivere Maßnahmen verhängen. Gerne unterstützen wir Sie …
COVID- 19 Maßnahmenverordnung 21.09.2020
Update 21.09.2020 Veranstaltungen – die relevantesten Änderungen Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als zehn Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 100 Personen im Freiluftbereich sind untersagt. Der für eine Veranstaltung Verantwortliche hat bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 50 und bei Veranstaltungen im Freien mit über 100 Personen einen COVID-19 Beauftragten zu bestellen und …
COVID-19 Präventionskonzept
Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Die Änderungen der COVID-19 Lockerungsverordnung sehen ab 1. Juli bei Veranstaltungen mit mehr als 100 TeilnehmerInnen neben einem COVID-19 Präventionskonzept auch die Bestellung eines COVID-19 Beauftragten vor. Aktuellere Version verfügbar! Entsprechend der derzeit geltenden COVID-19 Lockerungsverordnung muss ein Präventionskonzept Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter enthalten und darüber hinaus folgendes regeln: Steuerung der Besucherströme spezifische Hygienevorgaben Verhalten bei …
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