Agentur Neutor Covid-19 Beauftragter

COVID-19 Maßnahmenverordnung

Update 23.10.2020

Aufgrund der neuerlichen Änderungen der COVID-19 Maßnahmenverordnung, treten ab Sonntag wieder neue Maßnahmen in Kraft. Veranstaltungen sind aber weiterhin möglich.

Aktuellere Version verfügbar!

Aktuell sind die Abstände zwischen den einzelnen Änderungen leider kürzer als die Genehmigungsphasen für Großveranstaltungen beim Magistrat oder der Bezirksverwaltungsbehörde. Dazu kann jedes Bundesland oder Bezirk noch eigene restriktivere Maßnahmen verhängen.

Gerne unterstützen wir Sie persönlich bei der Planung Ihrer Veranstaltung, Weiterbildung, Hochzeit, …..

Hinweis: Die Verordnungen der Bundesregierung ändern sich laufend. Bitte immer auf Aktualisierungen prüfen! 

Veranstaltungen – die relevantesten Änderungen

  1. Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als 6 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 12 Personen im Freiluftbereich sind untersagt.
  2. Der für eine Veranstaltung Verantwortliche hat bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 6 Personen und bei Veranstaltungen im Freien mit über 12 Personen ein COVID-19 Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen.
  3. Der für eine Veranstaltung Verantwortliche hat bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 50 Personen und bei Veranstaltungen im Freien mit über 100 Personen einen COVID-19 Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19 Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen.
  4. Konsumation unter folgenden Voraussetzungen möglich, wenn
    1. Speisen und Getränke mit Ausnahme von Wasser erst ab einer Veranstaltungsdauer von mindestens drei Stunden
    2. die Verabreichung von Speisen und Getränken an den zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen MUSS typischerweise kennzeichnender Bestandteil der Veranstaltung sein.
  5. Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen unterliegen einer Anzeigepflicht bei der Gesundheitsbehörde.
  6. Für Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen gibt es nach wie vor eine Bewilligungspflicht.
  7. Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen Indoor und Outdoor während der gesamten Dauer der Veranstaltung.
  8. Maximalzahl bei behördlich genehmigten Veranstaltungen wird reduziert auf 1.000 Personen Indoor bzw. 1.500 Personen Outdoor.

Die Corona-Ampel bietet einen Überblick über alle aktuellen Maßnahmen: https://corona-ampel.gv.at/

Die gesamte Maßnahmenverordnung zum Nachlesen.

Mehr Informationen

Weitere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie unter Coronavirus: Häufig gestellte Fragen.

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