Was sind die aktuellen Vorschriften:
Überall dort, wo bisher die 3-G Regel galt, gilt nun die 2G Vorschrift, außer am Ort der beruflicher Tätigkeit)
- Bis 25 Personen gibt es keine Vorschriften
- 26–50 Personen gilt die 2G Regel
- 51–250 Personen gilt die 2G Regel, COVID-19-Präventionskonzept und COVID-19 Beauftragter, Anzeigepflicht bis 1 Woche vor der Veranstaltung
- Ab 251 Personen gilt die 2G Regel, COVID-19-Präventionskonzept und COVID-19 Beauftragter, Bewilligungspflicht mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung
Was bedeuten die G-Regeln:
- 1G = alle im EWR-Raum zugelassenen Impfungen
- 2G = Geimpft oder Genesen oder Absonderungsbescheid oder Corona-Schulpass
- 2GPlus = 2G +zusätzlicher PCR-Test
- 2,5G = Geimpft oder Genesen oder Absonderungsbescheid oder molekularbiologischer Test/24h (PCR-Test) oder Corona-Schulpass
- 3G = vollständige Impfungen oder Genesungsnachweis/molekularbiolog. bestätigtes ärztliches Genesungsattest oder Absonderungsbescheid oder PCR-Test/48h oder Antigen-Test von befugter Stelle/24h oder Corona-Schulpass
Dazu kommen noch die laufenden regionalen Verordnungen. Hier als Beispiel Wien: Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021
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Wir freuen uns auf ein persönliches Beratungsgespräch.