4-COVID-19-SchutzmassnahmenVO

COVID-19- Änderungen ab 15.09.2021

Hier finden sich die aktuellen Ankündigungen im Überblick

Es soll einen Stufenplan – abhängig von der Auslastung der Intensivbetten – gelten:

Stufe 1: Bei einer Auslastung der Intensivbetten von 200, treten folgende Regelungen in Kraft:

  • 3-G-Regel bei Veranstaltungen ab 25 Personen
  • Antigentests sind österreichweit nur mehr 24 Stunden gültig
  • Überall, wo derzeit ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben ist, gilt wieder FFP2-Masken-Tragepflicht
  • Zusätzlich wird das Tragen einer FFP2-Maske im Handel für ungeimpfte Personen zur Verpflichtung; für geimpfte Menschen wird das Tragen einer FFP2-Maske jedoch auch empfohlen!

  • Stufe 2: 7 Tage nach Überschreitung von 300 belegten Intensivbetten gilt zusätzlich:
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen ohne zugewiesene Sitzplätze, sowie Nachtgastronomie ist der Zutritt nur für Personen mit zulässigem Nachweis von Impfung oder Genesung (2-G Regel) gestattet.
  • Antigen-Selbsttests werden nicht mehr anerkannt.

Stufe 3: 7 Tage nach Überschreitung von 400 belegten Intensivbetten gilt zusätzlich:

  • 3G Regelung fällt – überall, wo bis dahin 3-G-Nachweis erforderlich war,  gilt nur mehr ein zulässiger Nachweis von Impfung oder Genesung.
  • Ausweitung der Zugangsbeschränkungen