Es darf wieder veranstaltet werden!!!
Seit 01.07.2021 ist die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Kraft, eine komplett neue Verordnung. Sie ermöglicht neue Öffnungsschritte im Veranstaltungsbereich, weitere Schritte sind ab dem 22. Juli geplant. Die wichtigsten Punkte in Kurzform.
Auflagen für alle Veranstaltungen
- Registrierungspflicht der Gäste
Auflagen für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen
- Anzeigepflicht bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (1 Woche Vorlaufzeit)
- Jede:r Veranstalter:in MUSS eine:n COVID-19 Beauftragten ernennen und ein individuelles COVID-19 Präventionskonzept erstellen
- 3-G Zutrittsberechtigung (getestet / genesen / geimpft)
Mit mehr als 500 Personen gilt zusätzlich
- Bewilligungspflicht durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (3 Wochen Vorlaufzeit)
2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung zum Nachlesen
In Wien gibt es aktuell noch einige strengere Auflagen zu beachten.
Bei uns können sie schnell einen COVID-19 Beauftragten buchen!
Wir freuen uns auf ein persönliches Beratungsgespräch.