FAQ COVID19-Beauftragter

COVID-19 Kurzinfo Veranstaltungen

Unter welchen Bedingungen sind Veranstaltungen ab 19.05.2021 voraussichtlich wieder möglich? 

Hier finden sie Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Aktuellere Version verfügbar!

Bei uns können Sie einen COVID-19 Beauftragten oder ein COVID-19 Präventionskonzept anfragen!

  • Jede:r Veranstalter:in muss ein COVID-19 Präventionskonzept erstellen und eine:n COVID-19-Beauftragte:n ernennen
  • Ab 11 Personen sind Veranstaltungen anzeigepflichtig, ab 51 Personen benötigt man eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
  • Zutrittstests – PCR-Tests max. 72 Stunden, Antigentests max. 48 Stunden und Selbsttests mit digitaler Kontrolle 24 Stunden. Grüner Pass sowie geimpfte und genesene Personen tbd.
  • FFP2-Maskenpflicht (außer am fix zugewiesenen Sitzplatz?)
  • Bei zugewiesenen Sitzplätzen mindestens ein freier Sitzplatz zwischen Besucher*innen-Gruppen, ansonsten 2 Meter Mindestabstand.  
  • Bei behördlich genehmigten Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt eine Auslastung von maximal 50% der zugelassenen Besucher. Max. 1.500 Personen bei Indoor-Veranstaltungen und max. 3.000 Personen bei Outdoor-Veranstaltungen. Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze sind max. 50 Personen zugelassen.
  • Sperrstunde: (analog zur Gastronomie) 22 Uhr
  • Gastronomie: Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen möglich, bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze nicht erlaubt.

Sie kümmern sich um Ihre Gäste. Wir kümmern uns um die Behördenwege und die Umsetzung vor Ort!

Bei uns können sie einen COVID-19 Beauftragten buchen!

Die Agentur Neutor Promotion unterstützt Sie bei der Umsetzung und Planung von Veranstaltungen unter Einhaltung der Maßnahmen. Unsere geschulten COVID-19 Beauftragten beraten Sie gerne.

Wir freuen uns auf ein persönliches Beratungsgespräch.







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