Werbemittelverteilung – Flyerverteilung

Checkliste Werbemittelverteilung

Bei einer Werbemittel- und Flyerverteilung oder Produktsampling Aktion verteilen wir Ihre Werbung bzw. Produkte direkt in Wiens Straßen oder Einkaufszentren an ihr Zielpublikum. Nach Wunsch treten die PromotorInnen selbstverständlich auch in passenden T-Shirts, Kappen oder anderen Kostümen auf.

Definieren Sie Ihre Ziele, den Zeitraum und das zu verteilende Gebiet. Den Rest erledigen wir, inkl. aller behördlichen Genehmigungen.

Wir raten dringen, zeitgerecht ihre Promotionaktion zu planen. Für diverse Verteilorte gibt der Magistrat eine Vorlaufzeit für die Genehmigung von bis zu 5 Wochen an.

Anbei der Auszug aus den Richtlinien der MA46

Allgemeine Informationen

Für die Verteilung von Flugzetteln bzw. „Flyern“ auf öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Bewilligung eingeholt werden.

Die Erledigungsdauer hängt unter anderem davon ab, ob eine Verhandlung notwendig ist. Eine Verhandlung ist beispielsweise notwendig, wenn Flugzettel an Autofahrerinnen oder Autofahrer in einem Kreuzungsbereich oder an Passantinnen bzw. Passanten in einer Fußgängerzone verteilt werden sollen.

Ist keine Verhandlung notwendig, spricht man von einer sogenannten „generellen Bewilligung“.

Eine generelle Bewilligung gilt für das Verteilen von Werbematerial in den Straßen Wiens ohne Angabe konkreter Örtlichkeiten. Sie wird für maximal zwei Monate erteilt. Dabei sind nachstehende Einschränkungen zu beachten. An folgenden Orten dürfen Flugzettel nicht bzw. nur mit Genehmigung durch die Behörde verteilt werden:

  • Eine stationäre Verteilung, also das Stehenbleiben auf Straßen und Plätzen
  • Eine Verteilung an folgenden Örtlichkeiten:
    • An Kreuzungen mit KFZ-Verkehr
    • In sämtlichen FußgängerInnen-Passagen und -Zonen sowie verkehrsarmen Zonen
    • Im Inneren von Verkehrsbauwerken
    • In öffentlichen Gartenanlagen
    • Auf Märkten
    • Auf Brücken
    • In der Mariahilfer Straße im gesamten Bereich des 6. und 7. Bezirkes
    • In Wien 1., Stephansplatz Nummer 6 bis 7 und gegenüber
    • In der Kärntner Straße zwischen Kärntner Ring und Walfischgasse inklusive Herbert-von-Karajan-Platz und Rotenturmstraße
    • In Wien 2., Praterstern
    • In Wien 17., Elterleinplatz Nummer 11 bis 13 (im Bereich des Alszauberbrunnens)
    • Im Bereich der Hofburg
    • Im Gebiet des Praters (begrenzt von der Ausstellungsstraße – Vorgartenstraße – Meiereistraße – Stadionalle – Lusthausstraße – Rustenschacherallee – Sportklubstraße – Vivariumstraße – Helenengasse – Praterstern, wobei die genannten Straßenzüge selbst in diesem Verbot inkludiert sind)
    • Im Umkreis von 100 Metern um das Gelände des Museumsquartiers
    • Im Umkreis von je 100 Metern der Eingänge zum Schloß Schönbrunn
  • Eine Verteilung vor Gebäuden, in denen Dienststellen des Bundes, der Stadt Wien oder des Landes Niederösterreich sowie diplomatische oder konsularische Vertretungen untergebracht sind, vor Markthallen, Schulen, Bahnhöfen, Kirchen, Friedhöfen und in deren nächster Umgebung, im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, auf Straßeninseln, vor Theatern und anderen Vergnügungsstätten, sowie vor Ausstellungshallen während der Ausstellungszeit.

Fristen und Termine

Für eine generelle Bewilligung muss ein entsprechender Antrag mindestens zehn Werktage (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) vor der geplanten Verteilung eingebracht werden.

Für eine Flugzettelverteilung, die nicht durch die generelle Bewilligung abgedeckt ist, muss der Antrag mindestens drei Wochen – empfohlen werden fünf Wochen – vor Beginn der Verteilung eingebracht werden.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • Datum und Uhrzeit der geplanten Verteilung
  • Örtlichkeiten der geplanten Verteilung
  • Anzahl der verteilenden Personen
  • Ein Flugzettel als Muster muss beigelegt werden.

Kosten

Stundensatz ab € 23/Std., abhängig vom Aufgabenbereich

Dazu kommen noch die jeweilige Organisationspauschale, Gebühren der Stadt Wien bzw. Gebühren von Einkaufszentren etc.

Wir freuen uns auf ihre Anfrage!







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